Entsprechend der Empfehlung fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die während der Grobabstimmung eingegangenen Hinweise, Stellungnahmen und Einwände werden in der vorstehenden Art und Weise berücksichtigt. Der Stadtrat billigt den entsprechend abgeänderten Bebauungsplanentwurf (Stand: 13.03.2024) und beschließt die öffentliche Auslegung.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur erneuten Stellungnahme aufzufordern.
Mit allen 22 Stimmen